Anmeldung / Kostenübernahme



Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt entweder durch Sie selbst oder durch einen zuweisenden Arzt, z.B. Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin. Gerne beantworten wir erste Fragen telefonisch (030 - 97 98 71 93) oder per E-Mail.




Kostenübernahme

Die Kosten für die privatärztliche Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden von den privaten Krankenkassen in aller Regel vollständig übernommen. Dennoch empfiehlt sich vorab eine kurze Anfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob Leistungsbeschränkungen für psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlungen bestehen. Detaillierte Angaben zu den Ziffern der GOÄ finden Sie unter folgendem Link

Die Kosten für Coaching und Counseling werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen und müssen privat finanziert werden. Sie werden in Anlehnung an die GOÄ berechnet.




Außervertragliche Psychotherapie (Kostenerstattungsverfahren)

In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich möglich, insbesondere bei einer Psychotherapie. Wartezeiten für Psychotherapie, die sechs Wochen überschreiten, werden in der Regel als unzumutbar angesehen. Daraus ergibt sich, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis erstatten muss, sofern Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit und in zumutbarer räumlicher Entfernung keine Psychotherapie bei einem Therapeuten / einer Therapeutin mit Kassenzulassung erhalten können.

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie übernimmt, muss vorab ein Antrag gestellt werden. In der Regel genügt ein formloses Anschreiben, in dem begründet wird, dass Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und dass Sie dafür keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten. Dabei wird die Kostenübernahme für eine "außervertragliche Psychotherapie" beantragt.
Normalerweise muss dann noch eine Dringlichkeitsbescheinigung des überweisendes Arztes oder des Psychotherapeuten beigefügt werden, ebenso Nachweise der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Eine Liste von Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung finden Sie z.B. auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung. Kassenärztlichen Vereinigung.

Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich zusichert, kann die Therapie beginnen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten der Antragstellung.